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Obligatorische Feuerlöschdecke für gemischte Gas/Luftballons

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Die neue Verordnung (EU) 2018/395 der Kommission für bemannte Ballonfahrten mit Mischgas- und Heißluftballons schreibt vor, dass diese mit einer feuerfesten Decke als grundlegendes Sicherheitselement ausgestattet sein müssen.

Am 8. April 2019 trat die neue Verordnung für die zivile Luftfahrt in Bezug auf den Passagiertransport und die Luftfahrtsicherheit in Kraft, die die Regeln für den Luftverkehr mit Ballons festlegt und in allen Mitgliedstaaten der EU obligatorisch wird. In dieser neuen Verordnung werden feuerfeste Decken als obligatorischer Bestandteil der Sicherheitsausrüstung für Mischgas- und Heißluftballons sowie für Heißluftluftschiffe im Rahmen der Grundausstattung für diese Art des Lufttransports eingeführt.


Bild zur Verfügung gestellt von Vol Aventura Experience

Weitere Informationen zur neuen Verordnung und zur feuerfesten Decke als grundlegendem Anforderung in Ballonflugoperationen finden Sie im Abschnitt: UNTERABSCHNITT BAS.
BASISOPERATIVE ANFORDERUNGEN, ABSCHNITT 4. BOP.BAS300 Instrumente und Geräte, BOP.BAS350 Verschiedene Geräte der Verordnung (EU) 2018/395 der Kommission über die Festlegung der Regeln für den Betrieb von Ballonen gemäß der Verordnung (EG) 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates.

(*) Verschiedene Sicherheitsausrüstungen: a) Die Ballons müssen mit Schutzhandschuhen für jeden Besatzungsmitglied ausgestattet sein. b) Heißluftballons und Mischgasballons müssen mit ausgestattet sein:

  1. Einer alternativen Zündquelle.
  2. Einer Vorrichtung zur Messung und Anzeige der Kraftstoffmenge.
  3. Einer feuerfesten Decke oder feuerbeständigen Schicht.
  4. Einer Aufhängungsleine von mindestens 25 Metern Länge.

c) Gasballons müssen mit einem Messer ausgestattet sein.

  • Organ: EUROPÄISCHE KOMMISSION
  • Veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. 71 vom 14. März 2018
  • In Kraft seit dem 3. April 2018

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